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   VGH Bayern, 24.06.2022 - 15 CS 22.1389   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,16534
VGH Bayern, 24.06.2022 - 15 CS 22.1389 (https://dejure.org/2022,16534)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.06.2022 - 15 CS 22.1389 (https://dejure.org/2022,16534)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Juni 2022 - 15 CS 22.1389 (https://dejure.org/2022,16534)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5, § 80a Abs. 3; BauGB § 34; BauNVO § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
    Kein einstweiliger Baustopp für Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs

  • rewis.io

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Baugenehmigung, Innenbereich, Großflächiger Einzelhandelsbetrieb, Nachbarklage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 15 CS 21.403

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes eines

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2022 - 15 CS 22.1389
    Sind schließlich die Erfolgsaussichten offen, findet eine allgemeine, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Interessen statt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 23.2.2021 - 15 CS 21.403 - juris Rn. 55 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.12.2019 - 15 CS 19.2048

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Errichtung eines Rinderstalles

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2022 - 15 CS 22.1389
    Die Belange eines Dritten haben bei der Abwägung umso mehr Gewicht, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 23.11.2016 - 15 CS 19.2048 - juris Rn. 28 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 04.04.2024 - Au 5 S 24.735

    Nachbareilantrag, Verletzung in nachbarschützenden Rechten (verneint),

    Sind schließlich die Erfolgsaussichten offen, findet eine allgemeine, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Interessen statt (BayVGH, B.v. 24.6.2022 - 15 CS 22.1389 - juris Rn. 14).
  • VG Regensburg, 23.12.2022 - RO 7 S 22.2601

    Kein Baustopp für Rodinger Flussbühne

    Sind schließlich die Erfolgsaussichten offen, findet eine allgemeine, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Interessen statt (vgl. BayVGH, B.v. 24.6.2022 - 15 CS 22.1389 - juris Rn. 14; B.v. 23.2.2021 - 15 CS 21.403 - juris Rn. 55 m.w.N.).

    Sollten solche schädlichen Umwelteinwirkungen zu erwarten sein, kann er diese durch ergänzende Auflagen bzw. einen ergänzenden Bescheid zur Baugenehmigung bis zur Nutzungsaufnahme ausräumen (vgl. BayVGH, B.v. 24.6.2022 - 15 CS 22.1389 - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 07.03.2023 - 15 CS 23.142

    Einstweiliger Rechtsschutz eines Nachbarn gegen Flussbühne

    Es ist regelmäßig inopportun, im Rahmen einer allgemeinen Interessenabwägung die aufschiebende Wirkung anzuordnen, wenn im Laufe des Hauptsacheverfahrens über einen ergänzenden Genehmigungsbescheid (immissionsschutzrechtliche) Unklarheiten und eine gegebenenfalls gegenwärtige Nachbarrechtswidrigkeit mit wenig Aufwand beseitigt werden könnte (vgl. BayVGH, B.v. 26.4.2022 - 15 CS 22.1389 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 30.9.2015 - 9 CS 15.1115 - juris Rn. 18).
  • VG Ansbach, 24.11.2022 - AN 3 S 22.01508

    Rechtsschutzbedürfnis für Eilrechtsschutz, Baugenehmigung, Drittanfechtung, Gebot

    "Vollendete Tatsachen" zulasten der Antragstellerin werden somit durch die Fortführung der Bauarbeiten auch insoweit nicht geschaffen (BayVGH, B.v. 24.6.2022 - 15 CS 22.1389 - juris Rn. 20).
  • VG Augsburg, 21.07.2023 - Au 5 S 23.1052

    Eilrechtsschutz des Nachbarn, Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines

    Sind schließlich die Erfolgsaussichten offen, findet eine allgemeine, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Interessen statt (BayVGH, B.v. 24.6.2022 - 15 CS 22.1389 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 27.06.2023 - 1 CS 23.583

    Erfolgreicher Eilantrag der Nachbarn gegen Anheben eines Dachstuhls

    Die Belange des Dritten haben bei der Abwägung umso mehr Gewicht, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BayVGH, B.v. 24.6.2022 - 15 CS 22.1389 - juris Rn. 16 m.w.N.).
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